HB9- Lizenz

Kurzwellen-Lizenz (“HB9-Lizenz“)
Nach Ablegen der entsprechenden Prüfung beim BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) und Erwerb der Konzession darf man mit grosser Leistung auf allen für den Amateurfunk freigegebenen Frequenzen senden und sogar eigene Funkgeräte bauen und verwenden.
 
Empfangs-Lizenz („HE-Höramateur“)
Man kann auch als „Hörer“ anfangen, um sich mit dem Betrieb auf den Amateurfunk-Bändern vertraut zu machen. Das kommt einem später als Funkamateur mit Einsteiger- oder Kurzwellen-Lizenz zugute. Eine Empfangs-Lizenz erhält man ohne eine Ausbildung und Prüfung über die Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure, früher amtlich über die PTT.
 

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